Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten ab Mai 2026 für alle Verträge über Corporate-
Film-Produktionen zwischen ScreenWorth Pictures UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14
BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Verträge mit Privatpersonen werden nicht geschlossen.
1.3 Verträge kommen durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch
schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Maßgeblich für
den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot. Mit Annahme
des Angebots erklärt der Auftraggeber, die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültigen AGB zur Kenntnis genommen zu haben und
anzuerkennen.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Stornierung
2.1 Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig, sofern
im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu verlangen.
2.3 Wetterbedingte Verschiebungen, zusätzliche Drehtage oder Mehraufwand,
die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden zusätzlich in
Rechnung gestellt.
2.4 Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung fallen folgende Pauschalen an:
bis 11 Wochen vor Dreh: 65 % der vereinbarten Vergütung
bis 5 Wochen vor Dreh: 85 % der vereinbarten Vergütung
bis 1 Woche vor Dreh: 95 % der vereinbarten Vergütung
weniger als 1 Woche vor Dreh: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.5 Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu verlangen. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart
ist, erfolgt die Vergütung typischerweise in folgenden Projektphasen:
50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
30 % nach Abschluss der Dreharbeiten
20 % bei Fertigstellung und Lieferung des finalen Films
Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Eingang der
jeweils fälligen Zahlung auszusetzen.
2.6 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
2.7 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu verlangen,
eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen,
sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang
auszusetzen.
2.8 Auslieferung des finalen Werkes
Der Auftragnehmer ist berechtigt, finale Dateien, Downloadlinks oder
Datenträger erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus
dem jeweiligen Projekt bereitzustellen.
3. Leistungsumfang & Fremdleistungen
3.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche
Angebot des Auftragnehmers. Änderungswünsche des Auftraggebers nach
Projektbeginn können zu Anpassungen von Zeitplan und Vergütung führen.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Umsetzung über entstehende
Mehrkosten informieren.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete
Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.
3.3 Kosten für Fremdleistungen (z. B. Schauspieler, Sprecher, Musiklizenzen,
Stockmaterial, Locations, Drohnenpiloten, Technikverleih oder
Genehmigungen) sind nicht Bestandteil der Grundvergütung, sofern sie nicht
ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
4. Abnahme & Korrekturen
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertige Werk nach Lieferung
unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.
4.2 Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung keine schriftliche
Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.4.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.4 Der gestalterische Stil des Auftragnehmers gilt durch Referenzen und
vorherige Arbeiten als bekannt. Eine Ablehnung aus rein geschmacklichen
Gründen stellt keinen Mangel dar.
4.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Preis
enthalten. Weitere Änderungen oder nachträgliche Änderungswünsche
werden nach Aufwand oder zu einer Pauschale von 500 € netto pro
Korrekturschleife berechnet.
5. Rohdaten & Archivierung
5.1 Ein Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten, Projektdateien oder
sonstigen Arbeitsdateien besteht nicht. Vertragsgegenstand ist ausschließlich
das finale Werk.
5.2 Eine Herausgabe von Rohdaten kann nur nach gesonderter Vereinbarung
und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen.
5.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Produktionsdaten dauerhaft zu
archivieren. Eine Archivierung erfolgt maximal 12 Monate nach
Projektabschluss. Nach Ablauf dieser Frist können sämtliche Daten gelöscht
werden.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen
Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte
Produktions- und Lieferfristen entsprechend.
6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruht die
Leistungspflicht des Auftragnehmers, ohne dass der Vergütungsanspruch
entfällt.
7. Inhalte & rechtliche Verantwortung
7.1 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche
Zulässigkeit und fachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B.
Locations, Personen, Texte, Logos, Bildmaterial, Marken). Der Auftraggeber
stellt sicher, dass für alle im Projekt verwendeten personenbezogenen Daten
und Bildaufnahmen die erforderlichen Einwilligungen und rechtlichen
Grundlagen gemäß DSGVO vorliegen. Der Auftraggeber stellt sicher, dassDrehorte sicher zugänglich sind und alle erforderlichen Genehmigungen
vorliegen.
7.2 Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich die technische und kreative
Umsetzung und haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung
der bereitgestellten Inhalte entstehen.
7.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit
bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen,
Geschäftsunterlagen und Inhalte vertraulich zu behandeln und ausschließlich
zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung
gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8. Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche Rechte am erstellten Werk verbleiben beim Auftragnehmer.
8.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches
Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck. Die Nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
8.3 Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck,
Zeitraum, geografischen Raum und die vereinbarten Medien.
8.4 Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung in anderen Kontexten
ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
8.5 GEMA-Gebühren, Senderechte sowie Buyouts für Sprecher, Schauspieler
oder Musik sind nicht im Standardumfang enthalten und müssen gesondert
vereinbart werden.
8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertige Werk oder Ausschnitte daraus
für Eigenwerbung, Portfolio, Showreel, Website oder Social-Media-Kanäle zu
verwenden. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, den Auftraggeber als
Referenzkunden zu nennen, sofern keine berechtigten
Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
9. Lieferfristen
9.1 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
9.2 Produktions- oder Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen
außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Krankheit, Wetter,
technische Probleme oder höhere Gewalt) berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit.
10.3 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für wetterbedingte Ausfälle bei
Außenaufnahmen sowie für die Verfügbarkeit eigener Requisiten, Locations
oder Modelle.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der
Sitz des Auftragnehmers.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.