AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

1.1 Diese AGB gelten ab Mai 2026 für alle Verträge über Corporate-

Film-Produktionen zwischen ScreenWorth Pictures UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend

„Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14

BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche

Sondervermögen. Verträge mit Privatpersonen werden nicht geschlossen.

1.3 Verträge kommen durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch

schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Maßgeblich für

den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot. Mit Annahme

des Angebots erklärt der Auftraggeber, die zum Zeitpunkt der

Auftragserteilung gültigen AGB zur Kenntnis genommen zu haben und

anzuerkennen.

2. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Stornierung

2.1 Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig, sofern

im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto

zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem

Projektfortschritt zu verlangen.

2.3 Wetterbedingte Verschiebungen, zusätzliche Drehtage oder Mehraufwand,

die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden zusätzlich in

Rechnung gestellt.

2.4 Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung fallen folgende Pauschalen an:

bis 11 Wochen vor Dreh: 65 % der vereinbarten Vergütung

bis 5 Wochen vor Dreh: 85 % der vereinbarten Vergütung

bis 1 Woche vor Dreh: 95 % der vereinbarten Vergütung

weniger als 1 Woche vor Dreh: 100 % der vereinbarten Vergütung

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein

oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem

Projektfortschritt zu verlangen. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart

ist, erfolgt die Vergütung typischerweise in folgenden Projektphasen:

50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung

30 % nach Abschluss der Dreharbeiten

20 % bei Fertigstellung und Lieferung des finalen Films

Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Eingang der

jeweils fälligen Zahlung auszusetzen.

2.6 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne

Abzug zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

2.7 Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:

Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu verlangen,

eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen,

sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang

auszusetzen.

2.8 Auslieferung des finalen Werkes

Der Auftragnehmer ist berechtigt, finale Dateien, Downloadlinks oder

Datenträger erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus

dem jeweiligen Projekt bereitzustellen.

3. Leistungsumfang & Fremdleistungen

3.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche

Angebot des Auftragnehmers. Änderungswünsche des Auftraggebers nach

Projektbeginn können zu Anpassungen von Zeitplan und Vergütung führen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Umsetzung über entstehende

Mehrkosten informieren.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete

Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.

3.3 Kosten für Fremdleistungen (z. B. Schauspieler, Sprecher, Musiklizenzen,

Stockmaterial, Locations, Drohnenpiloten, Technikverleih oder

Genehmigungen) sind nicht Bestandteil der Grundvergütung, sofern sie nicht

ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4. Abnahme & Korrekturen

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertige Werk nach Lieferung

unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.

4.2 Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung keine schriftliche

Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.4.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.4 Der gestalterische Stil des Auftragnehmers gilt durch Referenzen und

vorherige Arbeiten als bekannt. Eine Ablehnung aus rein geschmacklichen

Gründen stellt keinen Mangel dar.

4.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Preis

enthalten. Weitere Änderungen oder nachträgliche Änderungswünsche

werden nach Aufwand oder zu einer Pauschale von 500 € netto pro

Korrekturschleife berechnet.

5. Rohdaten & Archivierung

5.1 Ein Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten, Projektdateien oder

sonstigen Arbeitsdateien besteht nicht. Vertragsgegenstand ist ausschließlich

das finale Werk.

5.2 Eine Herausgabe von Rohdaten kann nur nach gesonderter Vereinbarung

und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen.

5.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Produktionsdaten dauerhaft zu

archivieren. Eine Archivierung erfolgt maximal 12 Monate nach

Projektabschluss. Nach Ablauf dieser Frist können sämtliche Daten gelöscht

werden.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen

Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte

Produktions- und Lieferfristen entsprechend.

6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruht die

Leistungspflicht des Auftragnehmers, ohne dass der Vergütungsanspruch

entfällt.

7. Inhalte & rechtliche Verantwortung

7.1 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche

Zulässigkeit und fachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B.

Locations, Personen, Texte, Logos, Bildmaterial, Marken). Der Auftraggeber

stellt sicher, dass für alle im Projekt verwendeten personenbezogenen Daten

und Bildaufnahmen die erforderlichen Einwilligungen und rechtlichen

Grundlagen gemäß DSGVO vorliegen. Der Auftraggeber stellt sicher, dassDrehorte sicher zugänglich sind und alle erforderlichen Genehmigungen

vorliegen.

7.2 Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich die technische und kreative

Umsetzung und haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung

der bereitgestellten Inhalte entstehen.

7.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit

bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen,

Geschäftsunterlagen und Inhalte vertraulich zu behandeln und ausschließlich

zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung

gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche Rechte am erstellten Werk verbleiben beim Auftragnehmer.

8.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches

Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck. Die Nutzungsrechte

gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

8.3 Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck,

Zeitraum, geografischen Raum und die vereinbarten Medien.

8.4 Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung in anderen Kontexten

ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

8.5 GEMA-Gebühren, Senderechte sowie Buyouts für Sprecher, Schauspieler

oder Musik sind nicht im Standardumfang enthalten und müssen gesondert

vereinbart werden.

8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertige Werk oder Ausschnitte daraus

für Eigenwerbung, Portfolio, Showreel, Website oder Social-Media-Kanäle zu

verwenden. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, den Auftraggeber als

Referenzkunden zu nennen, sofern keine berechtigten

Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

9. Lieferfristen

9.1 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht

ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

9.2 Produktions- oder Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen

außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Krankheit, Wetter,

technische Probleme oder höhere Gewalt) berechtigen nicht zu

Schadensersatzansprüchen.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruhen.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder

Gesundheit.

10.3 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für wetterbedingte Ausfälle bei

Außenaufnahmen sowie für die Verfügbarkeit eigener Requisiten, Locations

oder Modelle.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der

Sitz des Auftragnehmers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

© ScreenWorth Pictures UG (haftungsbeschränkt) - 2026

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